Ab dem 01. Januar 2021 ist die Übergangsfrist des BREXIT´s beendet und Stand Kalenderwoche 47 steht noch kein Handelsabkommen mit Großbritannien. Aktuell lässt sich vermuten, dass Großbritannien die EU und die Zollunion ohne Handelsabkommen verlassen wird.
Nach derzeitigem Stand wird sich ab dem 01. Januar 2021 der Warenverkehr mit Großbritannien wie der Warenverkehr mit anderen Drittstaaten gestalten. Die CE-Kennzeichnung kann weiterhin verwendet werden, wenn Sie bestimmte Waren auf dem britischen Markt bringen wollen, da die CE-Kennzeichnung auf dem Gebiet des Vereinigten Königreichs ihre Gültigkeit bis zum 01. Januar 2022 behält. Wenn allerdings die EU ihre Vorschriften ändert und die Hersteller ihr Produkt mit den neuen Vorschriften der CE-kennzeichnen, kann diese neue CE-Kennzeichnung bis zum 31. Dezember 2021 nicht für das Inverkehrbringen in Großbritannien benutzt werden. Die neue britische Produktkennzeichnung UKCA wird auf dem Gebiet der EU oder Nordirlands nicht anerkannt. Sie wird für Waren verwendet, die in England, Wales und Schottland in Verkehr gebracht werden.
Ab dem 01. Januar 2021 kann die UKCA-Kennzeichnung verwendet werden. Damit jedoch die Unternehmen Zeit haben, sich an die neuen Anforderungen anzupassen, kann in den meisten Fällen die CE-Kennzeichnung noch bis zum 01. Januar 2022 verwendet werden. Für Waren die in Großbritannien in Verkehr gebracht werden sollen, wird empfohlen, die UKCA-Kennzeichnung so bald wie möglich zu benutzen, da in einigen Fällen Hersteller die UKCA-Kennzeichnung auf Ihre Waren schon ab dem 01. Januar 2021 anbringen müssen.
Das Nordirland-Protokoll tritt am 01. Januar 2021 in Kraft und solange es in Kraft ist, gelten dort für das Inverkehrbringen von Produkten alle relevanten EU-Vorschriften. Die neue Produktkennzeichnung (Konformitätskennzeichnung) UKNI gilt für Produkte, die in Nordirland in Verkehr gebracht werden. Zuvor werden sie von einer in Großbritannien ansässigen Stelle einer obligatorischen Konformitätsbewertung durch Dritte unterzogen. Weiterhin werden nach dem 01. Januar 2021 EU-Konformitätskennzeichnungen verwendet, um darzulegen, dass die Waren den EU-Vorschriften entsprechen. Allerdings wird die UKNI-Kennzeichnung niemals allein angebracht, sondern nur in Verbindung mit einer EU-Konformitätskennzeichnung.